Sicherheit bei Lasersystemen
& Maschinenverordnung EU2023/1230

Lasermaschinen wie z.B. Lasermarkiersysteme oder Beschriftungslaser sind aus der modernen Produktion nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen es, präzise Laser-Schnitte oder als Beschriftungslaser feine Lasergravuren in unterschiedlichsten Materialien durchzuführen. Allerdings ist bei der Nutzung von Lasersystemen immer auch die Laser-Sicherheit zu beachten. Denn die Strahlung, die bei der Arbeit mit Lasern freigesetzt wird, birgt Gefahren für die menschliche Gesundheit. Es gilt deshalb, einige Aspekte der neuen Europäische Maschinenverordnung – Verordnung (EU) 2023/1230  zu beachten, um eine sichere Handhabung der Lasermaschine zu gewährleisten.

Nicht immer ist "sicher" auch wirklich "sicher" !

Im Markt für Lasersysteme ist es bei machen Herstellen zum Beispiel häufig immer noch üblich, Bürstendichtungen oder einfache Gummilippen als Blickschutz an den Kabinentüren zu verwenden, obwohl dies nach einer strengen Auslegung der Norm nicht als sicher betrachtet werden kann. Dies liegt daran, dass Bürsten eine meist schnelle Abnutzung aufweisen und somit die Lasersicherheit nicht dauerhaft gewährleisten können. Dies schränkt natürlich vor allem bei der Konzeption von automatisierten Lasermaschinen ein. Aber es gibt immer einen Weg Laseranwendungen sicher zu machen, auch wenn die Aufwände höher sind. Eine Gefährdung seiner Mitarbeiter aufgrund schlecht ausgelegter Sicherheitskonzepte will bestimmt niemand riskieren.

Nicht immer ist "Laserschutzklasse 1" auch wirklich "Laserschutzklasse 1"

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass nicht jedes Laserschutzglas auch tatsächlich einen Laserschutz bietet. Einige Laserschutz-Gläser, besonders aus dubiosen Beschaffungsquellen, sind nicht mehr als gefärbtes Glas, ohne jegliches Prüfsiegel oder Zertifizierung für ihre Laserschutzeigenschaften. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass das verwendete Laserschutzglas den erforderlichen Standards entspricht und alle relevanten Prüfungen bestanden hat, um eine angemessene Schutzwirkung zu gewährleisten.

Richtige Auslegung der Laserabsaugung

Neben dem gefahrbringenden Laserstrahl sind hierbei besonders auch Laserrauch-Dämpfe zu brücksichtigen, die bei der Arbeit mit Lasermaschinen entstehen. Je nach Material, das bearbeitet wird, können unterschiedliche zum teil giftige Dämpfe entstehen. Diese können gesundheitsschädlich sein und müssen deshalb aufgefangen und abgeführt werden. Es ist wichtig, dass die Lasermaschine über eine entsprechende Absaugvorrichtung verfügt, die die Dämpfe effektiv abführt. Somit ist im Vorfeld eine genaue Betrachtung hinsichtlich des geplanten Einsatzes von großer Bedeutung.

 

Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Lasermaschine

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Sicherheit von Lasermaschinen und Lasermarkiersystemen ist die Einhaltung der neuen Maschinenverordnung . Diese legen fest, welche Sicherheitsanforderungen erfüllt sein müssen, damit eine Maschine auf dem europäischen Markt zugelassen wird. 

Die Maschinenverordnung ist eine europäische Richtlinie, die für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen sorgt. Sie gilt für alle Unternehmen, die Maschinen oder Anlagen in der EU herstellen oder betreiben. In diesem Artikel möchten wir uns speziell auf die Anwendung der Maschinenverordnung im Bezug auf Laseranwendungen konzentrieren. 

Die Maschinenverordnung gilt für alle Arten von Lasersystemen, unabhängig von ihrer Leistung oder Anwendung. Ob es sich um einen CO2-Laser, einen Faserlaser oder einen Festkörperlaser handelt, spielt keine Rolle. Die Maschinenverordnung definiert den Laser als eine potenziell gefährliche Maschine und schreibt vor, dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, um die Sicherheit von Bedienern und Dritten zu gewährleisten.

Eine der wichtigsten Anforderungen der Maschinenverordnung für Laseranwendungen ist die Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Risikobeurteilung hilft dabei, potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit dem Lasersystem zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Die Risikobeurteilung muss für jedes Lasersystem durchgeführt werden und muss regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Gefahren angemessen berücksichtigt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Maschinenverordnung im Zusammenhang mit Laseranwendungen ist die Kennzeichnung. Alle Lasersysteme müssen mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen werden, die auf die potenziellen Gefahren hinweist. Die Kennzeichnung muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie erfolgen und muss klar und verständlich sein, um sicherzustellen, dass jeder, der das Lasersystem betreibt oder sich in der Nähe des Systems aufhält, die potenziellen Gefahren kennt. Neben der Risikobeurteilung und Kennzeichnung müssen auch weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit von Bedienern und Dritten zu gewährleisten. Zu den Schutzmaßnahmen gehören unter anderem der Einsatz von Schutzeinrichtungen wie Schutzbrillen, Sicherheitskameras und Barrieren sowie die Schulung und Unterweisung der Bediener im Umgang mit dem Lasersystem. Abschließend lässt sich sagen, dass die Anwendung der Maschinenverordnung im Zusammenhang mit Laseranwendungen von entscheidender Bedeutung ist, um die Sicherheit von Bedienern und Dritten zu gewährleisten. Die Risikobeurteilung, Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen sind wesentliche Elemente der Maschinenverordnung und müssen bei der Planung, Installation und dem Betrieb von Lasersystemen sorgfältig berücksichtigt werden.

Geprüfte Lasersysteme aus dem Hause Richter

Bei von RICHTER gebauten Lasermarkiersystemen ist das Label „Made in Germany“ nicht nur ein Slogan. Er ist ein Hinweis darauf, dass die Laser-Maschine nach den geltenden Normen und Standards gebaut wurde und somit gewährleisten wir die Sicherheit des von uns gebauten Lasers. Die Firma Richter ist bekannt für ihre vier Jahrzehnte Erfahrung und Expertise in der Konstruktion und Herstellung von Lasersystemen und Beschriftungslasern. Die Firma Richter setzt bei der Entwicklung und Produktion ihrer Lasersysteme auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kunden und auf die Berücksichtigung aller relevanten Sicherheits- und Qualitätsnormen. Sie verwenden nur hochwertige Materialien und Komponenten, um sicherzustellen, dass ihre Laser-Maschinen zuverlässig und sicher ist. 

Die Einhaltung der Normen und Standards sind unumgänglich bei der Herstellung von sicheren Lasersystemen. 

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(FAQ) Welche Sicherheitsnormen sind beim Bau von Lasermaschinen zu beachten?

Beim Bau von Lasermaschinen sind mehrere Sicherheitsnormen und -richtlinien zu beachten, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Hier sind einige der wichtigsten Normen:

  1. Die EN 60825-1: Diese Norm legt die Sicherheitsanforderungen für Laserprodukte fest und ist eine der wichtigsten Normen für den Bau von Lasermaschinen.
  2. Die EN 60204-1: Diese Norm legt die elektrischen Sicherheitsanforderungen für Maschinen fest, einschließlich der Sicherheitsanforderungen für Lasermaschinen.
  3. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Diese Richtlinie legt die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheitsschutz für Maschinen fest und ist für alle Maschinen in der Europäischen Union verpflichtend.
  4. Die Arbeitsschutzverordnung Laserstrahlung: Diese Verordnung regelt den Umgang mit Lasern in Deutschland und legt Anforderungen an den Betrieb und die Wartung von Lasermaschinen fest.

Darüber hinaus gibt es auch branchenspezifische Normen, die beim Bau von Lasermaschinen berücksichtigt werden sollten, je nachdem, welche Art von Laser verwendet wird und in welchem Anwendungsbereich die Maschine eingesetzt wird.

Weitergehende Informationen zum Thema Arbeitssicherheit bei Lasersystemen:

BAuA – Laserprodukte – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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